Förderungsmöglichkeiten für Vereine und Kommunen
Die Umrüstung einer bestehenden Flutlichtanlage mit konventionellen Metalldampflampen auf moderne LED-Technologie ist zunächst mit einer entsprechenden Investition verbunden. Durch den deutlich geringeren Energieverbrauch, reduzierte Wartungskosten und die lange Lebensdauer moderner LED-Systeme kann sich diese Investition jedoch langfristig wirtschaftlich auszahlen.
Gleichzeitig können moderne LED-Flutlichtanlagen den Energieverbrauch und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren. Deshalb stehen Vereinen und Kommunen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, mit denen ein Teil der Investitionskosten übernommen werden kann.
Kempf LED unterstützt Sie gerne dabei, die für Ihr Projekt passenden Fördermöglichkeiten zu identifizieren und die erforderlichen technischen Unterlagen für die Antragstellung bereitzustellen.
Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird die energieeffiziente Sanierung von Außen- und Sportstättenbeleuchtung gefördert.
Die reguläre Förderquote beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Für nachweislich finanzschwache Kommunen sowie Antragstellende aus Braunkohlerevieren kann eine erhöhte Förderquote von 40 % gelten.
Für die Förderung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Für die neu installierten Anlagenkomponenten muss eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen werden.
- Für Sportstätten ist eine lichttechnische Planung auf Grundlage der DIN EN 12193 durch einen qualifizierten Fachplaner erforderlich.
- Die Beleuchtungsanlage muss über eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung verfügen, beispielsweise mit unterschiedlichen Beleuchtungsstufen für Training und Wettkampf.
- Die eingesetzten Leuchten müssen die technischen Anforderungen der Kommunalrichtlinie erfüllen.
- Die Mindestzuwendung beträgt 10.000 €. Bei einer regulären Förderquote von 25 % entspricht dies mindestens 40.000 € förderfähigen Gesamtausgaben.
Zusätzliche Anforderungen für Sportstätten
Für die Beleuchtung von Sportanlagen gelten weitere technische Anforderungen:
- Die LED-Leuchten müssen laut Herstellerangaben eine Mindestlebensdauer von L80 = 50.000 Betriebsstunden erreichen.
- Bei der Wahl der Farbtemperatur sind Insekten- und Naturschutzbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farbtemperatur darf maximal 4.000 Kelvin betragen, sofern dies für die ausgeübte Sportart erforderlich ist.
- Die lichttechnische Auslegung erfolgt auf Grundlage der DIN EN 12193.
- Die Beleuchtungsstärke darf die für die jeweilige Sportart vorgesehene Beleuchtungsklasse um maximal 30 % überschreiten.
- Die gesamte Beleuchtungsanlage muss einen ULR-Wert von 0 % einhalten, sodass kein direktes Licht in den oberen Halbraum abgegeben wird.
Weitere Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten zahlreiche Bundesländer, Kommunen und Sportverbände eigene Förderprogramme für die Modernisierung von Sportstätten an. Je nach Region und Verband können dadurch weitere Teile der Investitionskosten gefördert werden.
Eine Kombination verschiedener Förderprogramme ist grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Förderbedingungen dies zulassen. Dabei ist in der Regel ein Eigenanteil von mindestens 15 % der förderfähigen Gesamtausgaben erforderlich. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt der Mindesteigenanteil grundsätzlich 10 %.
Welche Programme miteinander kombiniert werden können, sollte für jedes Projekt individuell geprüft werden.
Wir unterstützen Sie bei der Förderung
Von der lichttechnischen Planung über die Berechnung der Energie- und CO₂-Einsparung bis hin zu den erforderlichen technischen Unterlagen: Kempf LED unterstützt Vereine, Kommunen und Betreiber bei der Vorbereitung ihrer Förderanträge.
Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam prüfen wir, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt infrage kommen.