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Häufig gestellte Fragen

Es kommt natürlich immer auf die benötigte Helligkeit, die auszuleuchtenden Plätze und die vorhandene oder nicht vorhandene Infrastruktur an.

Wenn Masten und Erdkabel bereits vorhanden sind, kann man inklusive aller Kosten mit ca. 3.500€ - 4.500€ pro zu montierender Leuchte rechnen.

Bei kompletten Neubauten kann man dies nicht für jede Anlage so pauschalisieren, pro Mast sind es inklusive benötigten Erdarbeiten in der Regel zwischen 5.000€ - 10.000€

Dank verschiedenster Dimmfunktionen, wie eine Halbfeldsteuerung oder ein gedimmter Betrieb im Training, kann bei einem 1 zu 1 Umbau bis zu 80% der Stromkosten eingespart werden.

Hier ist es wichtig die Trainer und Mitglieder zu sensibilisieren und diese Möglichkeiten auch zu nutzen, z.B. wenn nur eine Mannschaft trainiert und diese nur den halben Platz braucht, diese auch nur den halben Platz im Trainingsmodus anschaltet.

Moderne LED-Flutlichtanlagen benötigen deutlich weniger Energie als herkömmliche Halogen-Metalldampflampen. Je nach bestehender Anlage, gewünschter Beleuchtungsstärke und Nutzung sind häufig Energieeinsparungen von etwa 60 bis 80 Prozent möglich. Zusätzlich sinken der Wartungsaufwand und die laufenden Betriebskosten.

Die Amortisationszeit ist abhängig von den Investitionskosten, den Betriebsstunden, dem Strompreis und möglichen Fördermitteln. Bei Sportanlagen mit hoher Nutzung kann sich die Investition besonders schnell rechnen. Eine seriöse Berechnung sollte immer auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Vereins basieren.

Für die energetische Sanierung von Sportstätten stehen regelmäßig Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Kommunen oder der Sportverbände zur Verfügung. Die Voraussetzungen und Förderquoten können sich jedoch ändern. Deshalb sollte vor Projektbeginn geprüft werden, welche Programme aktuell genutzt werden können.

Hinter unserem Reiter "Förderungen" finden Sie immer aktuelle Infos dazu.

Nicht automatisch heller, aber in der Regel deutlich gleichmäßiger und gezielter ausgeleuchtet. Entscheidend ist eine professionelle Lichtplanung. Dabei werden Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendung und Lichtverteilung passend zur Sportart und Spielklasse berücksichtigt.

Die erforderliche Beleuchtungsstärke hängt von der Sportart und der Nutzung ab. Für einen Trainingsplatz gelten andere Anforderungen als für einen Platz mit Punktspielen, höherklassigem Spielbetrieb oder Fernsehübertragungen.

Die benötigten Werte sollten anhand der DIN EN 12193, der Verbandsvorgaben und der individuellen Nutzung festgelegt werden.

Bei einer fachgerecht geplanten Anlage sollte die Blendung gegenüber einer veralteten Anlage deutlich reduziert werden. Entscheidend sind die Qualität der Leuchten, die Optiken, die Mastpositionen und die genaue Ausrichtung.

Eine reine Eins-zu-eins-Umrüstung ohne lichttechnische Planung kann dagegen zu unnötiger Blendung und einer schlechten Lichtverteilung führen.

Eine moderne LED-Anlage kann das Licht deutlich gezielter auf die Spielfläche lenken. Dadurch lassen sich Streulicht und Lichtimmissionen in der Umgebung reduzieren.

Bei nahe gelegener Wohnbebauung kann zusätzlich ein Lichtimmissionsgutachten erforderlich sein. Darin wird geprüft, ob die zulässigen Werte an den angrenzenden Gebäuden eingehalten werden.

LED-Leuchten können das Licht präziser auf die benötigte Fläche begrenzen und unnötige Abstrahlung in den Nachthimmel reduzieren. Zusätzlich können geeignete Farbtemperaturen, geringe Blauanteile und angepasste Betriebszeiten die Auswirkungen auf Tiere und die Umgebung verringern.

Die tatsächliche Umweltverträglichkeit hängt jedoch nicht nur vom Leuchtmittel, sondern vor allem von der Planung, Ausrichtung und Steuerung der gesamten Anlage ab.

Für Sportplätze werden mittlerweile Farbtemperaturen zwischen 3.000 und 4.000 Kelvin eingesetzt. Welche Lichtfarbe geeignet ist, hängt von den Anforderungen des Vereins, möglichen Naturschutzauflagen und der gewünschten Lichtqualität ab. Für den Sportler ist aufgrund der besseren Farbwiedergabe 4.000K das bessere Licht

Bei behördlichen Vorgaben wird oftmals eine Farbtemperatur von maximal 4.000 Kelvin verlangt.

Bei einer reinen Umrüstung auf bestehenden Masten ist häufig keine neue Baugenehmigung erforderlich. Werden jedoch neue Masten errichtet, Mastpositionen verändert oder bauliche Änderungen vorgenommen, kann eine Genehmigung notwendig sein.

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune und sollten frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde abgestimmt werden.

Eine Lichtmessung ist empfehlenswert und kann je nach Projekt oder Förderprogramm vorgeschrieben sein. Dabei wird geprüft, ob die geplante Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit auf dem Spielfeld tatsächlich erreicht werden.

Die Ergebnisse werden in einem Messprotokoll dokumentiert.

In vielen Fällen können bestehende Masten weiter genutzt werden. Vorab sollten jedoch Zustand, Höhe, Position und Statik geprüft werden. Besonders relevant sind die zusätzlichen Windangriffsflächen und das Gewicht der neuen Leuchten.

Auch Masttraversen, Leitungen, Sicherungen und Schaltschränke müssen auf ihre weitere Verwendbarkeit kontrolliert werden.

In der Regel müssen Erdkabel nicht ausgetauscht werden. Häufig können vorhandene Leitungen weiterverwendet werden, da LED-Leuchten eine geringere Anschlussleistung benötigen. Trotzdem müssen Kabelquerschnitte, Leitungslängen, Absicherung, Spannungsfall und Einschaltströme technisch geprüft werden.

Die Mastverkabelung wird meistens ausgetauscht, da früher oft nicht UV-beständige Kabel verwendet wurden, die mittlerweile spröde geworden sind.

Das ist oft möglich. Je nach Alter und Zustand müssen jedoch Schütze, Sicherungen, Überspannungsschutz, Schaltschränke oder einzelne Komponenten angepasst oder erneuert werden.

Eine Bestandsaufnahme durch eine Elektrofachkraft schafft hier Sicherheit.

Die reine Montage kann je nach Größe und Zustand der Anlage häufig innerhalb weniger Tage erfolgen. Der gesamte Projektablauf benötigt jedoch mehr Zeit, da zunächst Bestandsaufnahme, Lichtplanung, Förderantrag, Genehmigungen, Statikprüfung, Produktion und Terminplanung erfolgen müssen.

In vielen Fällen kann die Montage abschnittsweise durchgeführt werden. Während der Arbeiten an den Masten müssen einzelne Bereiche aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Der genaue Ablauf wird frühzeitig mit dem Verein abgestimmt, damit Trainingsausfälle möglichst gering bleiben.

Nein. LED-Leuchten erreichen ihre volle Lichtleistung unmittelbar nach dem Einschalten. Anders als herkömmliche Flutlichtanlagen können sie nach dem Ausschalten auch sofort wieder eingeschaltet werden.

Je nach gewähltem Steuerungssystem ist eine Bedienung über Taster, Tablet, Smartphone, Weboberfläche oder Zugangssystem möglich. Auch zeitabhängige Abschaltungen, Buchungssysteme und eine getrennte Steuerung einzelner Spielfeldbereiche können umgesetzt werden.

Nein, aber der Wartungsaufwand ist deutlich geringer als bei konventionellen Flutlichtanlagen. Ein regelmäßiger Austausch von Leuchtmitteln entfällt.

Trotzdem sollten Leuchten, Befestigungen, elektrische Komponenten und die Ausrichtung in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.

Die Garantiebedingungen unterscheiden sich je nach Hersteller und Produkt. Vereine sollten nicht nur auf die Dauer der Garantie achten, sondern auch darauf, welche Komponenten abgedeckt sind und ob Arbeitskosten, Hebebühnen, Anfahrt oder Demontage enthalten sind.

Bei uns sind es standardmäig 5 Jahre inkl. allen anfallenden Reparaturkosten

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